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Vereine / Veranstaltungen
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Beitrag 1–5
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Betriebsstätte
Die Abhaltung von Veranstaltungen ist nur zulässig: auf einer Stätte, die die Behörde für Veranstaltungen entsprechender Art genehmigt hat (Betriebsstätte) in Gastgewerbebetrieben, soweit es sich um die …
Spielapparate
Spielapparate sind Vorrichtungen, die zur Durchführung von Spielen bestimmt sind und gegen ein Entgelt betrieben werden. Unterhaltungsspielapparate sind Spielapparate, die nach ihrer Art und Beschaffenheit eine Verwendung als Geldspielapparate nicht zulassen.
Varieté, Zirkus und pratermäßigen Veranstaltungen
Die beabsichtigte Inbetriebnahme nicht ortsfester Betriebsstätten von Varieté, Zirkus und pratermäßigen Veranstaltungen muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ebenso muss alle zwei Jahre Anzeige über die Weiterverwendung der Betriebsstätten erstattet werden.
Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen im Sinne des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes dürfen nur nach Ausstellung einer Bescheinigung beziehungsweise Erteilung einer Bewilligung durchgeführt werden. Öffentlich sind alle Veranstaltungen, zu denen auch Personen Zutritt haben, die nicht von der Veranstalterin bzw.
Vereinsregister
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
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Service
Personensuche
Dienststellensuche
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